Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Allgemeines

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) gelten für alle Verleih-Geschäftsbeziehungen von E-Tourbike Verleih und dem Kunden. Durch die Unterschrift am Verleihschein, anerkennt der Kunde diese AGB und erklärt sich mit diesen einverstanden.

  • 2 Allgemeine Mietbedingungen

2.1. Abholung des Verleihartikels

Der Kunde hat zu Identifizierungszwecken im Verleihgeschäft einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass oder Führerschein) vorzuweisen und erklärt sich einverstanden, dass von diesem Dokument eine Kopie oder ein digitales Foto angefertigt und aufbewahrt wird.

2.2. Rückgabe des Verleihartikels

Die Rückgabe des Mietgegenstandes hat grundsätzlich bis 17 Uhr zu erfolgen. Nach Absprache kann auch eine andere Zeit vereinbart werden!

2.2.2. Vorzeitige Rückgabe

Bei einer vorzeitigen Rückgabe des Mietgegenstandes wird die Mietgebühr nicht zurückerstattet. Wenn das Sportgerät in Folge ungünstiger Witterung oder anderer Behinderungen nicht verwendet werden kann, wird die bezahlte Mietgebühr nicht erstattet.

Bei Verletzung oder Krankheit ist das Sportgerät sofort zurückzustellen und eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. In diesem Fall wird der nicht verbrauchte Mietpreis ab dem Tag der Rückgabe erstattet bzw. nicht verrechnet.

2.3. Umtausch

Ein Umtausch des gemieteten Sportgerätes ist jederzeit möglich.

2.4. Gebrauch des Verleihartikels / Pflichten des Mieters

Der Kunde ist für das gemietete Sportgerät voll verantwortlich und hat es sorgsam und bestimmungsgemäß, ergo nur entsprechend seiner Funktion und Einsatzbedingungen, pfleglich zu benutzen.

Die Weitergabe des Sportgerätes an dritte Personen ist nicht gestattet.

Mit dem Fahrtantritt erklärt sich der Kunde mit dem zugeteilten bzw. gewählten Sportgerät einverstanden und verzichtet in weiterer Folge auf jegliche Forderungen die im Zusammenhang mit einer falschen bzw. ungeeigneten Größe (Rahmengröße) anfallen können.

Der Kunde hat Beschädigungen des Mietgegenstandes zu vermeiden und den Mietgegenstand so zu benützen, dass Beschädigungen nicht eintreten. Beschädigungen sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Sportgerät so verwahrt wird, dass eine Verwechslung oder ein Diebstahl verhindert werden.

Der Mieter darf die vom Vermieter vorgenommene Einstellung nicht eigenmächtig ändern bzw. übernimmt der Vermieter für eine eigenmächtige Veränderung der Einstellung durch den Kunden keinerlei Haftung. Der Aufwand für Veränderungen bzw. die Wiederherstellung von Einstellungen in den ursprünglichen Zustand ist vom Kunden zu bezahlen.

Der Transport des Sportgerätes bzw. das Zerlegen für den Transport mit dem Auto ist nur mit Genehmigung des Vermieters gestattet.

Aus Sicherheitsgründen (Verletzungsgefahr) darf, wenn nicht anders angegeben, das max. zulässige Gesamtgewicht von 125kg nicht überschritten werden.

Mit dem Kindersitz dürfen Kinder ab 9Monaten (sollten bereits sitzen können) bis max. 22kg transportiert werden.

Laut österr. Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Benützung von Fahrrädern im öffentlichen Verkehr mit dem vollendeten 12. Lebensjahr erlaubt. Aufsichtspersonen müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben und die Radhelmpflicht gilt für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.

Das gemietete Sportgerät hat im tauglichen Zustand zurückgestellt zu werden.

2.5. Verlust oder Beschädigung des Verleihartikels / Haftung des Mieters

Bei Verlust, Bruch, schuldhafter Beschädigung oder übergebührlicher Verschmutzung bzw. Abnutzung durch unsachgemäße Benutzung (z.B. Schäden an den Laufflächen der Reifen durch blockierende Räder etc.) des Mietgegenstandes und Zubehör, ist der Kunde verpflichtet, den erwachsenen Schaden zu ersetzen. Der Schaden umfasst die tatsächlichen Reparatur- und Reinigungskosten bzw. den Zeitwert des Mietgegenstandes, wenn eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll erscheint, also die Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen.

Bei Verlust, Bruch oder Diebstahl des Verleihartikels, haftet der Entleiher für den vollen Zeitwert. Das gemietete Material ist, nicht versichert.

2.6. Versicherung / Haftungsbegrenzung des Entleihers

Bei Diebstahl des Verleihartikels hat der Kunde dies bei der Polizei unverzüglich anzuzeigen, sowie dem Vermieter Meldung zu erstatten!

2.7. Reservierung

Die Reservierung erlangt Gültigkeit mit dem Eingang der Reservierung bzw. für Kunden mit Erhalt der Buchungsbestätigung.

Sollte das reservierte Verleihmaterial nicht abgeholt werden, so wird eine Stornogebühr in der Höhe der Mietgebühr verrechnet. Nicht benötigte, reservierte Sportgeräte, sind zu bezahlen.

Bei Stornierungen, wenn nicht anders vereinbart, bis 7 Tage vorher, werden keine Stornogebühren verrechnet.

Persönliche Daten die Sie auf dieser Webseite bzw. dem Verleihschein angeben, werden, unter Beachtung der geltenden nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften, ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfragen bzw. Online-Reservierungen verarbeitet und genutzt.

2.8. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle und Verletzungen aller Art!

  • 3 Sonstiges

3.2. Alle Angaben verstehen sich vorbehaltlich Satz- und Druckfehler sowie Irrtümer, Änderungen und technischer Gebrechen.

3.3. Die Überschriften, der in diesen Verleihbedingungen enthaltenen Bestimmungen dienen nur der Übersichtlichkeit und dürfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werden.